Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest nach TRGS 519, Anlage 4c

ausreichend freie Plätze

Garantierte Durchführung

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Gebühren

Kurs: 545,00 €

Unterricht

27.03.2025 - 28.03.2025

Do + Fr 08:00 - 16:30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 20 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

20.03.2025

Lehrgangsort

BGZ Simmerath

Kranzbruchstr. 10

52152 Simmerath

Kontakt

Tasmin Heger

Tel. 0241 9674-114

weiterbildung--at--hwk-aachen.de

Servicezeiten:

Mo - Do: 8 - 16 Uhr,
Fr: 8 - 12 Uhr

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Angebotsnummer 185408453-0

Erwerb der Sachkunde für Tätigkeiten nach TRGS 519, Anlage 4c
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang (Asbestschein) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für den Umgang mit Asbest, Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs gem. Anlage 4c sowie für Zwischenlagerung, Transport und Abfallsentsorgung.

  • das Mineral Asbest: Eigenschaften, Verwendung, Gefahren
  • rechtliche Grundlagen
  • personelle Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen I: Organisation und Bauvorbereitung
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen II: exemplarische Durchführung versch. Tätigkeiten entsprechend den anwesenden Berufsgruppen
  • Abfallentsorgung
  • Abschlussprüfung

Start des Lehrgangs: Mindest-Teilnehmerzahl erforderlich.

Für Sie zur Info: Spätestens 14 Tage vor Lehrgangsstart erhalten Sie die Mitteilung, ob der Lehrgang durchgeführt wird.

Wichtig: Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Sachkundenachweise, die vor dem 01. Juli 2010 erworben wurden, erhalten bis 30. Juni 2016 Ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

 

Zielgruppe

Bauunternehmer, Maurer und Betonbauer, Dachdecker, Maler, Tischler, Zimmerer, Straßenbauer, Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Metallbauer, Schweißer, Rohrleitungsbau, Ofen- und Luftheizungsbauer

Abschluss

Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat der Bezirksregierung, das Ihre Sachkunde für den Umgang mit Asbest bescheinigt.

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