Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)Inklusionsberatung
Sie können sich vorstellen, einen behinderten Menschen in Ihrem Betrieb einzustellen oder ihm eine Lehrstelle zu schaffen und wollen sich nun über die vielfältigen Fördermöglichkeiten und finanziellen Hilfen informieren?
Sie suchen jemanden, der Sie bei der Suche nach einer /-m geeigneten Mitarbeiter/-in und bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt?
Unsere Angebote an Betriebe:
- Information zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Information über Fördermöglichkeiten bei Neueinstellungen bzw. bestehenden Arbeitsverhältnissen sowie über Kündigungsregelungen
- Unterstützung bei der Suche eines/einer geeigneten Bewerbers/-in
- Hilfe bei Beantragung von Fördermitteln
- Kontaktaufnahme zu den Fördermittelgebern
- permanenter Ansprechpartner im Prozess
Darauf können Sie sich verlassen:
- alle Dienstleistungen für Sie sind kostenfrei
- vor Ort Besuche Ihres Betriebes
- unbürokratische Abwicklung
- Unterstützung bei der Suche nach passenden Bewerbern/-innen
- Betreuung auch nach erfolgter Einstellung
So funktioniert´s:
- Wir informieren Sie umfassend und neutral
- Sie entscheiden sich für die Einstellung eines Schwerbehinderten Menschen
- Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer/-m geeigneten Mitarbeiter/-in
- Sie entscheiden sich für eine/-n Bewerber/-in
- Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen mit Ihnen die ggf. anfallenden Investitionskosten für den Arbeitsplatz der schwerbehinderten Person (Werkzeuge, Maschinen, Büroausstattung)
- Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung für Fördermittel
Was sind Einheitliche Ansprechstellen?
Die Einheitlichen Ansprechstellen haben den gesetzlichen Auftrag (§ 185 a SGB IX), Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu informieren, zu beraten und sie bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten zu unterstützen. Das LVR-Inklusionsamt hat die Handwerkskammer Aachen mit der Einrichtung und dem Betrieb der Einheitlichen Ansprechstellen innerhalb des regionalen Zuständigkeitsbereichs der Kammer beauftragt.
Die Leistungen der EAA werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert und sind für ratsuchende Arbeitgebende kostenfrei. Die Fachberaterinnen und Fachberater der EAA unterliegen der Schweigepflicht.
Sie haben die Aufgabe,
- Betriebe anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
- Betrieben als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und
- Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
- Betrieben bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Sprechen Sie mich an:
Weitere Informationen im Internet:
www.lvr.de
www.arbeitsagentur.de
Film des ©WHKT