Das "Meister-Studium" in Nordrhein-WestfalenStudium ohne Abitur

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Es gibt viele Wege zu einem Studium – und nicht alle führen zwangsläufig über das klassische Abitur. So gibt es in Nordrhein-Westfalen für Interessierte, die eine qualifizierte berufliche Bildung aufweisen können, verschiedene Möglichkeiten zu studieren – auch ohne Abitur.

Hochschulzugang ohne Prüfung an Fachhochschulen

Seit mehreren Jahren können Handwerksmeisterinnen und -meister ein Studium an einer Fachhochschule des Landes NRW aufnehmen. Allerdings muss es sich um ein der Ausbildung "fachlich entsprechendes" Studium handeln.

Wer das Maler-, Stuckateur- oder Tischlerhandwerk gelernt hat, kann z.B. Design oder Innenarchitektur studieren; für Werkzeugmacher/innen oder Kfz-Mechaniker/innen wird der Fachbereich Maschinenbau empfohlen; Meisterinnen und Meistern aus dem Maurerhandwerk stehen die Fachbereiche Architektur und Bauingenieurswesen offen. Zugänglich für Angehörige aller Handwerksberufe ist der Studiengang Wirtschaft. Ob die Meisterprüfung dem gewünschten Studiengang fachlich entspricht, erfährt man bei den Studienberatungsstellen der Fachhochschulen.

Drei Prozent aller Studienplätze werden pro Semester für bestimmte Berufsgruppen ohne Fachhochschulreife oder Abitur reserviert. Ist die Zahl der Bewerbenden größer als die zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Bewerbungstermine sind jeweils der 15. Januar für das folgende Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Die Bewerbungen sind direkt an die jeweiligen Fachhochschulen zu richten.

Die Bestimmungen über Hochschulzugangsberechtigungen unterliegen der Hoheit der einzelnen Bundesländer. Die Regelungen sind recht unterschiedlich und es kann sich lohnen, einmal über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinwegzuschauen. So haben Handwerksmeister in Niedersachsen z.B. uneingeschränkten Zugang zu allen Universitäten und Fachhochschulen. Abitur und Meisterbrief sind hier vollkommen gleichwertig.

Hochschulzugang durch Zugangsprüfungen

Qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber können auch an einer Universität oder Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen studieren, wenn sie erfolgreich eine Zugangsprüfung abgelegt haben. Anders als beim "Meister-Studium" haben die Bewerber hier unter bestimmten Bedingungen Zugang zu allen Staatsexamensstudiengängen an Universitäten.

Um zur Zugangsprüfung zugelassen zu werden, muss man

  • das 22. Lebensjahr vollendet,
  • eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und
  • eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen können.
  • Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie gelten besondere Regelungen

Die Bewerbung um die Zulassung zur Einstufungsprüfung ist an die Universität bzw. Fachhochschule zu richten, an der die Interessierten das Studium aufnehmen möchten.

Interessante Links zum Thema:

  • www.bildungsportal.nrw.de: Portal des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit umfangreichen Infos rund um das Thema Bildung
  • www.hochschulkompass.de: Infoangebot der Hochschulrektorenkonferenz über alle deutschen Hochschulen und deren Studienangebote
  • www.wege-ins-studium.de: Netzwerk »Wege ins Studium«: Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Hochschulrektorenkonferenz
  • www.studienwahl.de: »Studien- und Berufswahl Online«, Portal der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung und der Bundesagentur für Arbeit