Gut vorbereitet in die PrüfungPrüfungen
Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfung
Wann sind Prüfungen? | 2 x im Jahr: Sommer und Winter |
Wer meldet an? | Der Ausbildungsbetrieb meldet den Lehrling zur Prüfung an. |
Wann ist Anmeldeschluss? | jeweils der 1. März und 1. September eines Jahres |
Mit welchen Unterlagen meldet man sich an? |
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Wann steht man zur Prüfung an? | Sommer: Lehrzeitende zwischen 1. April und 30. September |
Kann man sich vorzeitig zur Prüfung anmelden? | Ja! Bei guten Leistungen kann man mit Einverständnis von Betrieb und Schule die Prüfung vorzeitig ablegen. |
Kann man eine Gesellenprüfung ohne Lehre ablegen? | Ja! Wenn man mindestens das Eineinhalbfache der Lehrzeit in dem Beruf gearbeitet hat (Nachweis durch den Betrieb erforderlich), in dem man geprüft werden will, kann man zur Gesellenprüfung zugelassen werden Externe Prüfung. |
Sprechen Sie uns an: Stv. Leitung des Geschäftsbereichs 1 - Berufsbildung und Prüfungswesen Tel. +49 241 471-151 Fax +49 241 471-103
Wichtige Dokumente downloaden:
- Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung (gilt auch für Umschulungsprüfungen)
- Anmeldung zur gestreckten Gesellen-/Abschlussprüfung (gilt auch für Umschulungsprüfungen)
- Termin und Infos zur Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung
- Antrag auf Überstellung zu einem nicht örtlich zuständigen Prüfungsausschuss/zu einer überbetrieblichen Unterweisung
Die Handwerkskammer Aachen führt Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen in den handwerklichen und einigen nicht handwerklichen, insbesondere kaufmännischen Ausbildungsberufen durch. Die wichtigsten Regelungen des Prüfungswesens haben wir im Folgenden kurz für Sie zusammengestellt.
Jede und jeder Auszubildende muss – je nach Ausbildungsordnung - entweder
- mindestens eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildungszeit die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung oder
- eine so genannte gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung ablegen.
Für alle Prüfungen gilt:
Rechtliche Grundlagen
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung, in der unter anderem die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, die Prüfungsanforderungen, die Bestehensbestimmungen und der Ausbildungsrahmenplan geregelt sind. Darüber hinaus wird von jeder Handwerkskammer eine Gesellenprüfungsordnung (GPO) und eine Abschlussprüfungsordnung (APO) erlassen, in der zum Beispiel Bestimmungen über die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung, Bewertungsmaßstäbe, die Folgen bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen festgelegt sind.
Durchführung der Prüfungen
Die Zwischen-, Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen werden von den Handwerkskammern oder den zuständigen Innungen durchgeführt. Auskunft darüber, wo welche Prüfungen durchgeführt werden, erhalten Sie von unserer Prüfungsabteilung. Darüber hinaus werden die Informationen zur Anmeldung zur Prüfung drei Monate vorher in der Handwerkswirtschaft veröffentlicht und sind hier unter Termin und Infos zur Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung und unter amtliche Bekanntmachungen abrufbar.
Prüfungskosten
Grundsätzlich sind die Prüfungen für die Auszubildenden kostenfrei. Sowohl die Prüfungsgebühren als auch eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. Materialkosten) werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen.
Kandidaten, die ohne Ausbildungsvertrag (so genannte 'Externe') und Wiederholer ohne Verlängerung des Lehrvertrages müssen die Kosten der Teilnahme an einer Prüfung selbst tragen. Die externe Gesellenprüfung kann durch das Förderprogramm Bildungsprämie unterstützt werden.
Zwischenprüfung
Je nach Ausbildungsberuf muss der/die Auszubildende eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen, in denen der bis dahin erreichte Wissensstand kontrolliert wird. Nähere Angaben zum Zeitpunkt und zur Anzahl sowie zum Inhalt der Prüfungen enthalten die jeweiligen Ausbildungsordnungen. Im Fall der gestreckten Abschluss-/Gesellenprüfung findet keine Zwischenprüfung statt. Für die Zwischenprüfungen gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Allerdings ist die Teilnahme wiederum Voraussetzung, um zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Zwischenprüfungen haben keinen Einfluss auf das spätere Gesamtergebnis der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung. Anders ist es bei der sog. gestreckten Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.
Gesellen- und Abschlussprüfung
In Ausbildungsberufen gemäß dem Berufsbildungsgesetz (z.B. Bürokaufmann/-frau, Technische(r) Zeichner/-in, Fachverkäufer/-in im Nahrungsmittelhandwerk) können am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen abgelegt werden. Die entsprechenden Prüfungen in den Handwerksberufen bezeichnet man als Gesellenprüfungen.
Voraussetzungen
An diesen Prüfungen teilnehmen kann, wer
- die erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt,
- die Zwischenprüfung(en) abgelegt,
- die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt hat
- wessen Berufsbildungsverhältnis in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer eingetragen wurde
- sich fristgerecht anmeldet
Ausnahmeregelungen
- Bei mindestens guten Leistungen des/der Auszubildenden (Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern besser als 2,49 und entsprechende Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes) kann die Prüfung sechs Monate vorverlegt werden.
- Wer nachweislich mindestens das 1 ½-fache der Ausbildungszeit im angestrebten Prüfungsberuf gearbeitet hat, kann auch ohne Lehre eine Gesellenprüfung ablegen. Beispiel: Bei einem Beruf mit dreijähriger Ausbildungszeit sind 4,5 Jahre Berufserfahrung erforderlich.
In beiden Fällen ist der Antrag an den Prüfungsausschuss der Innung bzw. Handwerkskammer zu richten.
Die fachlichen Inhalte der Prüfung richten sich nach der jeweiligen Ausbildungsordnung. Die Prüfungen werden unterteilt in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Eine mündliche Ergänzungsprüfung darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb. Die Prüfungen finden in der Regel zwei Mal im Jahr statt, jeweils im Sommer und Winter. Die Anmeldefrist für die Sommerprüfung endet am 01. März, für die Winterprüfung am 01. September.
Bestehen der Prüfung
Die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ist grundsätzlich bestanden, wenn sowohl der praktische als auch der theoretische Teil mit mindestens "ausreichend" (4) benotet wurde. Weitere Einzelheiten, insbesondere über die Gewichtung der einzelnen Prüfungsbereiche bzw. –fächer enthalten die jeweiligen Ausbildungsordnungen.
Nichtbestehen
Wird die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht bestanden, hat der/die Auszubildende Anspruch darauf, die Ausbildungszeit bis zum nächst möglichen Prüfungstermin, höchstens um ein Jahr, in seinem/ihrem Lehrbetrieb zu verlängern. Nicht bestandene Prüfungsfächer bzw. -teile dürfen zwei Mal wiederholt werden.
Gesellenprüfungs-/Abschlusszeugnis
Nach Bestehen der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung erhält der ehemalige Auszubildende ein Zeugnis. Dieses Gesellenprüfungs- bzw. Abschlusszeugnis wird auf Antrag des Auszubildenden ins Englische und Französische übersetzt. Gebühren fallen hierfür nicht an. Auch die Abschlussnote der Berufsschule kann auf Antrag des Auszubildenden in das Gesellenprüfungs-/Abschlusszeugnis aufgenommen werden.
Gestreckte Gesellen- und Abschlussprüfung
In folgenden Ausbildungsberufen im Handwerk wird die gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung durchgeführt:
- Metallbauer/in
- Feinwerkmechaniker/in
- Elektroniker/in
- Systemelektroniker/in
- Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in
- Mechaniker/in für Karosserie- und Instandhaltungstechnik
- Mechaniker/in für Landmaschinentechnik
- Zweiradmechaniker/in
- Kfz-Mechatroniker/in
- Friseur/in
- Zerspanungsmechaniker/in
- Büchsenmacher/in
Bei dieser Prüfungsform wird die Gesellen-/Abschlussprüfung in zwei Teile gegliedert ("gestreckt"): der erste Teil der Prüfung wird nach ca. 24 Monaten abgelegt und mit einem bestimmten Anteil auf das Gesamtergebnis der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung angerechnet. Der zweite Teil der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Die Ergebnisse aus beiden Teilen bilden das Gesamtergebnis der Gesellen-/Abschlussprüfung.
In Fällen, in denen die Auszubildenden eine verkürzte Lehrzeit absolvieren bzw. vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden, können Teil 1 und Teil 2 am Ende der Ausbildungszeit zusammen abgelegt werden. Das gleiche gilt für Prüfungsteilnehmer, die unverschuldet nicht an Teil 1 der Prüfung teilnehmen können. Da die Zwischenprüfung somit der 1. Teil der Gesellenprüfung ist, muss schon zu diesem Prüfungsteil ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Die Kriterien bleiben die gleichen (mit Ausnahme der Teilnahme an der Zwischenprüfung), abgestellt wird lediglich auf den früheren Zeitpunkt. Zum 2. Teil erfolgt dann ein weiteres Zulassungsverfahren.
Die externe Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung
Nach § 37 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) bzw. § 45 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Zulassungsvoraussetzungen
Um die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis über die Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden:
- Dauer der Berufstätigkeit:
Bei einer Regelausbildungsdauer von 3 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren und 6 Monaten bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Bei Teilzeittätigkeiten verlängert sich die nachzuweisende Berufstätigkeit entsprechend zu einer Vollzeitbeschäftigung. - Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.
- Art der Berufstätigkeit:
Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.
Die Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen müssen zum jeweiligen Anmeldeschluss (1. März für die Sommerprüfung und 1. September für die Winterprüfung) der gewünschten Prüfung bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer oder Innung/Kreishandwerkerschaft) eingereicht werden.
Kosten
Die Überprüfung der Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung durch die Handwerkskammer Aachen kostet 36,- €. Die Prüfungsgebühr trägt der Prüfling gemäß der aktuellen Gebührenordnung der Handwerkskammer Aachen. Sie liegt zzt. bei 290,- €. Je nach Ausbildungsberuf können noch Materialkosten (65,- € bis 90,- €) oder in Berufen mit gestreckter Prüfung Kosten für die Teil 1 Prüfung in Höhe von 200,- € hinzukommen.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Antrag Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung bzw. Anmeldung zur gestreckten Gesellen-/Abschlussprüfung
- Tätigkeitsnachweise/Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers, die einen möglichst detaillierten Überblick über das Aufgabengebiet der Berufstätigkeit geben
- Zeugnisse erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildungen
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Für die schriftlichen Prüfungsbereiche benötigen Sie umfangreiche Kenntnisse, die normalerweise überwiegend durch die Berufsschule - im Rahmen der regulären Ausbildung - vermittelt werden. Um diese Prüfungsbereiche bestehen zu können, müssen Sie sich die erforderlichen Kenntnisse im Selbststudium aneignen.
Nehmen Sie Kontakt mit der Berufsschule auf, an der der von Ihnen gewünschte Ausbildungsberuf beschult wird. Dort sind ggfs. Literaturlisten oder weitere prüfungsvorbereitende Tipps bekannt, die Ihnen weiterhelfen können. Eine Übersicht über alle Berufsschulen in unserer Region erhalten Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Stv. Leitung des Geschäftsbereichs 1 - Berufsbildung und Prüfungswesen Tel. +49 241 471-151 Fax +49 241 471-103
Viel Erfolg bei der Vorbereitung und der Prüfung!
Prüfungsvorbereitung
Wir bieten zusätzliche Prüfungsvorbereitungskurse an, die außerhalb des ÜLU-Rahmenlehrplanes liegen, jedoch für die Vorbereitung auf die Gesellenprüfung eine gute Basis bilden:
- Prüfungsvorbereitung Bäcker
- Prüfungsvorbereitung Dachdecker
- Prüfungsvorbereitung Elektrotechniker
- Prüfungsvorbereitung Fahrzeuglackierer
- Prüfungsvorbereitung Friseur
- Prüfungsvorbereitung Kfz-Handwerke
- Prüfungsvorbereitung Metallbauer
- Prüfungsvorbereitung SHK
Bildungsangebote:
25.03.2025 - 03.04.2025: Vorbereitung auf die Gesellenprüfung im Friseur-Handwerk - Teil II - Theorie
200,00 €
16 Std.
Anmeldeschluss 18.03.2025
Aachen
freie Plätze
26.04.2025: Prüfungsvorbereitung für Dachdecker-Lehrlinge: Flachdach (Kunststoff)
177,00 €
10 Std.
Anmeldeschluss 19.04.2025
Simmerath
freie Plätze
03.05.2025: Prüfungsvorbereitung für Dachdecker-Lehrlinge: Außenwandbekleidung
177,00 €
10 Std.
Anmeldeschluss 26.04.2025
Simmerath
freie Plätze
10.05.2025: Prüfungsvorbereitung für Dachdecker-Lehrlinge: Schuppendeckung
177,00 €
10 Std.
Anmeldeschluss 03.05.2025
Simmerath
freie Plätze
19.05.2025 - 20.05.2025: Prüfungsvorbereitung auf die Gesellenprüfung im Bäcker-Handwerk - Praxis
315,00 €
20 Std.
Anmeldeschluss 12.05.2025
Simmerath
freie Plätze
24.05.2025: Prüfungsvorbereitung für Dachdecker-Lehrlinge: Ziegeldeckung
177,00 €
10 Std.
Anmeldeschluss 17.05.2025
Simmerath
freie Plätze
31.05.2025: Prüfungsvorbereitung für Dachdecker-Lehrlinge: Metallbearbeitung
177,00 €
10 Std.
Anmeldeschluss 24.05.2025
Simmerath
freie Plätze
08.11.2025 - 29.11.2025: Vorbereitung auf die Gesellenprüfung im Metallbauer-Handwerk - Praxis
225,00 €
24 Std.
Anmeldeschluss 01.11.2025
Aachen
freie Plätze
08.11.2025 - 29.11.2025: Prüfungsvorbereitung auf die Gesellenprüfung im SHK-Handwerk - Theorie
260,00 €
24 Std.
Anmeldeschluss 01.11.2025
Aachen
freie Plätze
05.12.2025 - 06.12.2025: Prüfungsvorbereitung auf die Gesellenprüfung im SHK-Handwerk - Praxis
300,00 €
12 Std.
Anmeldeschluss 28.11.2025
Aachen
freie Plätze
Anmeldung und Beratung:
Handwerkskammer Aachen
Weiterbildungsberatung
Tempelhofer Straße 15-17
52068 Aachen
Tel.: +49 241 9674-117
Tel.: +49 241 9674-122
Fax: +49 241 9674-174
weiterbildung@hwk-aachen.de
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Servicezeiten:
Mo - Do: 8 - 16 Uhr, Fr: 8 - 12 Uhr
Parken: Es steht Ihnen eine ausreichende Zahl an Parkplätzen auf unserem Gelände zur Verfügung.