Handwerkskammer AachenErklärung zur Barrierefreiheit
Die Handwerkskammer Aachen ist bemüht, ihre Websites sowie ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung zur Umsetzung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 weitgehend vereinbar.
Assistenzsoftware
Als Hilfestellung für Menschen mit motorischen, kognitiven oder visuellen Einschränkungen stellt die Handwerkskammer Aachen das Assistenz-Technologie Eye-Able zur Verfügung. Dieses kann über das Symbol am rechten Bildschirmrand (das Männchen mit den zur Seite gestreckten Armen) mit einer Vielzahl an individuellen Einstellungen auf die individuellen Bedürfnisse von Nutzern unserer Website abgestimmt konfiguriert werden. Die Einstellungen bleiben nach einmaliger Konfiguration erhalten und bieten Verbesserungen in verschiedenen Bereichen. Die Einstellungsbereiche umfassen: Schriftgröße, Kontrastmodus, Blaufilter, Nachtmodus, Vorlesefunktion, Tab-Navigation, Einstellungen bei Farbschwäche, Ausblenden von Bildern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Auf der Website hwk-aachen.de sind nicht-barrierefreie Inhalte wie mangelnder Kontrast, grafische Captcha, nicht-aussagekräftige Links, unstimmige Fokus- und Tab-Reihenfolge enthalten. Dies liegt daran, dass die Handwerkskammer Aachen an ein von übergeordneter Stelle festgelegtes Corporate Design und an eine gemeinschaftliche Umsetzung des Webauftritts aller bundes- beziehungsweise landesweiten Handwerkskammern gebunden ist. Der gemeinsame IT-Dienstleister ist über die nicht-barrierefreien Inhalte informiert und arbeitet an der Umsetzung der Barrierefreiheit.
Weiteres:
Video in Gebärdensprache
- Der Film erläutert die Aufgaben, mit denen sich die Handwerkskammer befasst. Dieses Video befindet sich in der oberen Navigation hinter dem Hände-Symbol, zum Video
Barrierefreiheit von Dokumenten
- Die Umsetzung von barrierefreien Dokumenten (PDFs, Flyern) erfolgt derzeit in Abstimmung mit den Fachabteilungen.
- Für PDFs von Drittanbietern können wir keine Gewährleistung bzgl. der Barrierefreiheit übernehmen.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Rückmeldung
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen, dann freuen wir uns über Ihren Hinweis über das untenstehende Kontaktformular. Bitte geben Sie uns auch die Webseite (Titel, Link) an und beschreiben Sie uns mit kurzen Worten die Barriere. Ihre Meldung wird an die zuständige Ansprechperson weitergeleitet. Sie werden, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, über den aktuellen Stand informiert.