ÜLU Tischler/in
Die überbetriebliche Unterweisung (ÜLU) ist ein Baustein im Dualen System der Berufsbildung in Deutschland. Sie sichert die gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung jedes Berufes im Handwerk, unabhängig von der Ausbildungsleistungsfähigkeit des einzelnen Handwerksbetriebes. Inhalte und Dauer der überbetrieblichen Unterweisung werden von den Bundesfachverbänden und dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) bundeseinheitlich festgelegt. Die Anerkennung erfolgt über das BMWi bzw. über die zuständigen Landesministerien. Die Rahmenlehrpläne können aktuell beim HPI www.hpi-hannover.de abgerufen werden.
Die Ausbildung erfolgt nach den Unterweisungsplänen für die Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im Tischlerhandwerk in seiner letzten Neufassung. Durch Beschlüsse derTischler-Innung Aachen und derTischler-Innung Düren ist die Teilnahme an den überbetrieblichen Lehrgängen auch für Nicht-Innungsmitglieder verpflichtend. Nimmt ein Lehrling nicht teil, so kann dies bedeuten, dass man ihn nicht zur Gesellenprüfung zulässt. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Tischler umfasst 8 Wochen.
Termine: Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Zeitplan 2024/2025
Unterricht: Mo: 8:00 - 16:30 Uhr | Di - Do: 07:30 - 16:00 Uhr | Fr: 07:30 - 13:15 Uhr
Hier die Unterweisungspläne entsprechend der Ausbildungsjahre:
1. Ausbildungsjahr
G-Ti - Einführungslehrgang Tischler (3 Wochen)
G-TSM1A/99 - Einführung in das Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (1 Woche)
2. Ausbildungsjahr
TSM2A/99 - Sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen - Einführung an der Tischfräse (1 Woche)
TSM3/99 - Projektbezogenes Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (1 Woche)
TSO1/99 - Grundlagen der Oberflächenveredlung (1 Woche)
TSO2/99 - Oberflächenveredlung (1 Woche)
3. Ausbildungsjahr
keine ÜLU
Werkstücke
Zum Abschluss der Lehrgänge nimmt der Auszubildende alle Werkstücke mit in den Ausbildungsbetrieb. Somit kann sich der Ausbildungsbetrieb einen Überblick über die Leistungsfähigkeit seines Auszubildenden machen. Die Werkstücke sind Eigentum des Ausbildungsbetriebes. Es ist jedoch üblich, dass der Auszubildende seine Arbeiten behalten darf.
Sprechen Sie uns gerne an:
Vanesa Fuchs-Gonzalez
Tel.: +49 241 9674-121
uelu.tischler@hwk-aachen.de
Berufsbild auf BERUFENET