Mit dem Aufstiegs-BAföG werden 75 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren im Fortbildungsbereich bezuschusst. 25 Prozent der Kosten verbleiben bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
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Mit dem Aufstiegs-BAföG werden 75 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren im Fortbildungsbereich bezuschusst. 25 Prozent der Kosten verbleiben bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

News vom 05.08.2024Positiver Ansatz mit Nachholbedarf

Aufstiegs-BAföG: Gleichwertigkeit der Bildung noch nicht erreicht. 

Berlin. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossene fünfte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Diese Novelle bringt wichtige Fortschritte für die berufliche Weiterbildung, bleibt jedoch hinter dem erklärten Ziel zurück, die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung herzustellen. 

Schwannecke betont, dass die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung eine wesentliche Voraussetzung für die Stärkung von Bildungskarrieren und die Fachkräftesicherung im Handwerk ist. Hier fehlt es aus Sicht des Handwerks an einer konsequenten Umsetzung. Es genüge nicht, lediglich die Fortbildungskosten teilweise zu decken; es müsse eine umfassendere Unterstützung geben, die auch die Kosten für Materialien, die in Meisterkursen benötigt werden, einschließe. 

>>Um Bildungskarrieren und die Fachkräftesicherung
im Handwerk spürbar zu stärken,
muss die Bundesregierung die Herstellung
echter Gleichwertigkeit
wesentlich stringenter verfolgen.<<

Holger Schwannecke
ZDH-Generalsekretär

Das Aufstiegs-BAföG ist ein etabliertes Förderinstrument, das Fachkräfte bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt. Es bietet eine Mischung aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen, um Lehrgangs- und Prüfungskosten abzufedern. Auch Lebenshaltungskosten können gefördert werden, was besonders für Familien wichtig ist. Doch laut Schwannecke reicht die derzeitige Ausgestaltung der Förderung nicht aus, um die volle Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung zu erreichen. 

Der Generalsekretär fordert, dass die Novelle des AFBG nicht nur ein symbolischer Akt bleibt. Es bedürfe einer stringenteren Verfolgung der Ziele, um die berufliche Bildung wirklich aufzuwerten. Nur so könne das Handwerk langfristig gestärkt und die dringend benötigte Fachkräftesicherung gewährleistet werden. Die Bundesregierung sei gefordert, ihre Versprechen zu erfüllen und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung nicht nur zu proklamieren, sondern tatsächlich umzusetzen.
 

Info: Die Höhere Berufsbildung im Handwerk, die die Meisterprüfung und berufliche Fortbildungen nach Handwerksordnung umfasst, ist von enormer Bedeutung für die Fachkräftequalifizierung und die Sicherung von Betriebsnachfolgen im Handwerk. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen der Höheren Berufsbildung ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG, die wichtigste Förderung.

Angesichts der großen Bedeutung des Handwerks bei den anstehenden Tranformationsprozessen bei Klimaschutz und bei der Energie- sowie Mobilitätswende und hinsichtlich eines Fachkräftebedarfs im Handwerk von ca. 250.000 Fachkräften sowie anstehenden 125.000 Betriebsnachfolgen in den nächsten fünf Jahren ist die Fortführung und der Ausbau der Förderung von Höherer Berufsbildung essenziell.