Handwerker im Elektro-, Installations- und Heizungsgewerk müssen sich zusätzlich eintragen lassen.
Marketing Handwerk GmbH
Handwerker im Elektro-, Installations- und Heizungsgewerk müssen sich zusätzlich eintragen lassen.

News vom 13.09.2023Pflicht für Installateure

Eintragung für besondere Tätigkeiten

Aachen. In Handwerken, mit deren Hilfe die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Wasser und Gas sichergestellt werden soll, gibt es aus Sicherheitsgründen über die Eintragungsvoraussetzungen der Handwerksordnung hinaus noch eine weitere Reglementierung mancher Tätigkeiten. Betroffen sind hiervon insbesondere Tätigkeiten in den Gewerken Elektrotechnik und Installateur- und Heizungsbau, in denen für Arbeiten an den Kundenanlagen zusätzlich eine Eintragung in ein Installateurverzeichnis beim jeweiligen Netzbetreiber oder Versorgungsunternehmen erforderlich ist.

Dies gilt:

  • gemäß § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) für die Errichtung, Erweiterung und Änderung elektrischer Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung; zwischen Hausanschlusssicherung bis einschließlich Messeinrichtung zusätzlich auch für Instandhaltung (1:1 Austausch),
  • gemäß §§ 13, 13a Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) für die Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen hinter der Hauptsperreinrichtung,
  • gemäß § 12 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) für die Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Unterhaltung der Wasser-Kundenanlage hinter dem Hausanschluss.

Zu beachten ist, dass Handwerkskammern zu diesem Themenbereich keine weiteren Auskünfte geben können. Für die Eintragung in das jeweilige Verzeichnis wenden sich Betroffene an den zuständigen Verteilnetzbetreiber. Für Strom kann zur Ermittlung diese Internetseite genutzt werden: www.vnbdigital.de

Weitere Informationen sind erhältlich beim Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen (FEH NRW) und beim Fachverband Sanitär Heizung Klima Nordrhein-Westfalen (SHK NRW):
www.feh-nrw.de
www.shk-nrw.de