News 15.09.2021NRW-Fluthilfen für betroffene Handwerksbetriebe starten am 17. September
Handwerkskammer Aachen hilft bei der Antragstellung
Aachen. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie für den Wiederaufbau am 13. September ist der Weg für die Fluthilfen für Unternehmen, Private und die öffentliche Infrastruktur frei. Ab Freitag, 17. September, können auch Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen die Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Unwetters beantragen.
„Dass die Hilfszahlungen rund zwei Monate nach der Katastrophe nun richtig anlaufen, ist ein ganz wichtiges wirtschaftliches und psychologisches Signal“, sagt Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT). „Die von der Katastrophe betroffenen Handwerksbetriebe wollen ihre Zukunft anpacken und haben nun die Sicherheit, dass ihnen umfassend geholfen wird. Es ist selbstverständlich, dass wir als Handwerkskammern unsere Mitgliedsunternehmen bei der Antragstellung unterstützen.“
Mitgliedsbetriebe erhalten bei ihrer Handwerkskammer Hilfe bei der Antragstellung für den Wiederaufbau, Beratung sowie alle wichtigen Informationen. Im Antragsverfahren unterstützen die Handwerkskammern durch eine Vorprüfung und sichern so eine schnelle Bearbeitung bei der NRW.Bank als zuständige Bewilligungsstelle. Dort werden zeitnah auch die Antragsunterlagen veröffentlicht.
www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens stellt Informationen zu den Aufbauhilfen und zum Verfahren bereit:
www.land.nrw/wiederaufbauhilfe
Die StädteRegion stellt Informationen zu Hilfen für den Wiederaufbauhochwasser bereit:
hochwasserhilfe.staedteregion-aachen.de
Bei Fragen hilft die Unternehmensberatung der Handwerkskammer gerne weiter unter Telefon +49 241 471-129