News vom 05.12.2023NRW-Corona-Soforthilfe: Ratenzahlung möglich
Die Frist zur Rückzahlung von zu viel erhaltener NRW-Soforthilfe 2020 auf der Grundlage eines bestandskräftigen Bescheids endet am 30. November 2023.
Was tun, wenn die Rückzahlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann?
- Ab 4. Dezember 2023 kann ein Antrag auf Stundung in Form von Ratenzahlungen mit einer Dauer von bis zu 24 Monaten gestellt werden.
- Frist für die Antragstellung: 31. Dezember 2023
- Im Verlauf der Antragstellung zur Ratenzahlung wird auch gezeigt, wie hoch die monatliche Rate bei unterschiedlichen Laufzeiten – angeboten werden Zeiträume von 6, 12, 18 und max. 24 Monaten - jeweils ausfallen wird.
- Sollte eine ratenweise Rückzahlung weiterhin nicht möglich sein, sollte man sich an die zuständige Bezirksregierung wenden. Telefon 0211 475-3434, E-Mail: corona-soforthilfe@brd.nrw.de
Welche Zinsen fallen bei der Ratenzahlung an?
Zusätzlich zur offenen Rückzahlungssumme fallen Zinsen in Höhe von 5,12 % an (die Zinshöhe liegt im Regelfall 2 Prozentpunkte über dem gesetzlichen Basiszinssatz. Stand 1. Juli 2023: 3,12 %).
Quelle: Handwerkskammer Düsseldorf