News vom 01.08.2024Neue Fördermöglichkeiten für Ladeinfrastruktur in Betrieben.
150 Millionen Euro für Unternehmensfuhrparks
Berlin. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt 150 Millionen Euro für die Förderung von nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur bereit. Diese steht Unternehmen offen, die eine Schnellladeinfrastruktur (DC) ausschließlich für ihre eigenen Fuhrparks nutzen wollen.
- Antragsberechtigung: Jedes Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Bei verbundenen Unternehmen dürfen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ebenfalls einen eigenen Antrag einreichen.
- Gesamtförderbetrag: Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen insgesamt nicht mehr als 30 Millionen Euro an Fördermitteln beanspruchen.
- Maximaler Förderbetrag pro Antrag: Die maximale Förderung pro Antrag beträgt unabhängig von der Anzahl der Ladepunkte 5 Millionen Euro.
- Förderquote: Kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen, Großunternehmen bis zu 20 Prozent.
- Bedingungen: Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des Antrags erfolgen. Nicht förderfähig sind Planungsleistungen Dritter sowie Leasing- oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur. Die Ladepunkte müssen im Inland errichtet und mindestens zwei Jahre im Eigentum des Unternehmens verbleiben. Der verwendete Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig. Die Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligungsbescheid abgeschlossen sein.
Mehr dazu unter lis.ptj.de/antragseinreichung