Mehr Spielraum für Betriebe bei der Rückzahlung der Soforthilfe: Die NRW-Landesregierung hat auf die weiterhin angespannte Situation reagiert und gibt der Wirtschaft mehr Zeit.
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Mehr Spielraum für Betriebe bei der Rückzahlung der Soforthilfe: Die NRW-Landesregierung hat auf die weiterhin angespannte Situation reagiert und gibt der Wirtschaft mehr Zeit.

News vom 05.04.2023Mehr Zeit für Rückzahlung der Soforthilfe

NRW verlängert Frist bis zum 30. November 2023.

Düsseldorf. Auf Vorschlag des Wirtschaftsministeriums und des Ministers der Finanzen hat die NRW-Landesregierung in der NRW-Soforthilfe 2020 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist über den 30. Juni hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen. Empfänger können den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zu diesem Datum ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen. Dies ist auch in mehreren Teilbeträgen möglich. Bis dahin ist es also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen zu treffen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit der weiteren Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe 2020 gibt die Landesregierung Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Soloselbstständigen größeren Spielraum für eine Rückzahlung der Soforthilfe. Die wirtschaftliche Lage im Land bleibt weiter angespannt. Immer noch stehen viele Unternehmerinnen und Unternehmer vor erheblichen Herausforderungen vor allem wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, unterbrochener Lieferketten im internationalen Handelsverkehr und der Spätfolgen der Corona-Pandemie.“

Die Landesregierung bekräftigt zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind – gegen die also nicht fristgerecht Klage erhoben wurde – werden aufrechterhalten.

„Die bestandskräftigen Schlussbescheide aufrecht zu erhalten, ist keine ungerechtfertigte Härte für die Antragstellenden“, sagt Neubaur. „Nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens durch den Schlussbescheid hätte jeder Antragstellende die Möglichkeit gehabt, Klage gegen die Entscheidung der Bezirksregierung zu erheben und diese durch die Verwaltungsgerichte überprüfen zu lassen. Davon haben aber nur rund ein Prozent der Antragstellenden Gebrauch gemacht. Im Rückmeldeverfahren wurde für jeden Antrag nach den gleichen einheitlichen Kriterien durch die Bezirksregierungen ermittelt, ob die vorläufig als Pauschalbetrag ausgezahlte Soforthilfe behalten werden darf oder zurückzuzahlen ist. Durch die erneute Verlängerung der Rückzahlungsfrist bis zum 30. November 2023 steht den Unternehmerinnen und Unternehmern in Nordrhein-Westfalen weiterhin die benötigte Liquidität zur Verfügung.“

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe 2020 zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfänger wurden bis zum 31. Oktober 2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.