News vom 11.07.2024Mehr Platz für wichtige Fahrten von Handwerkern
Novelle des Straßenverkehrsgesetzes: Moderne Konzepte sind gefragt.
Berlin. Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet. Länder und Kommunen sollen damit mehr Flexibilität bei Entscheidungen für einen klima- und umweltverträglicheren Verkehr erhalten.
„Es ist positiv, dass mit dieser Reform des Straßenverkehrsgesetzes den lokalen Behörden mehr Spielraum für gezielte Maßnahmen zur nachhaltigen Organisation des Verkehrs gegeben wird. Neben Belangen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs können künftig auch stärker Aspekte des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden“, sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Handwerk hätte sich jedoch gewünscht, dass auch die Aspekte der Versorgung der Bevölkerung und der ansässigen Gewerbebetriebe erwähnt worden wären.
Unverständlich sei, so Schwannecke, dass der Gesetzgeber die Regelungen für das Bewohnerparken nicht weiterentwickelt habe, um auch die ansässigen Betriebe zu berücksichtigen. Dieses Anliegen des ZDH wäre schon beim ersten Abstimmungsanlauf der Novelle im Oktober 2023 von der Mehrheit des Bundesrates und den Kommunalverbänden unterstützt worden. „Hier wird der ZDH weiter auf Anpassungen drängen“, so Schwannecke.
„Der wachsende private Pkw-Verkehr auf der einen Seite und die aktuellen Anstrengungen zur Förderung von Radverkehr und ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) auf der anderen Seite erschweren immer mehr die notwendigen Verkehre des Handwerks in den Städten und Gemeinden“, sagte der ZDH-Generalsekretär. Nachhaltige Stadtentwicklung sei aber ohne die kundennahen Dienste des Handwerks und ihren Beitrag zum Klimaschutz nicht möglich.
Schwannecke forderte, dass Städte und Kommunen in die Lage versetzt werden, moderne Verkehrskonzepte zu entwickeln, die das Handwerk als Partner der Mobilitätswende einbeziehen. Um die Bedürfnisse der Betriebe, sowohl an ihren Standorten, als auch bei den Kunden, zu integrieren, müssten gezielte Instrumente im Straßenverkehrsrecht entwickelt werden.
„Der ZDH setzt sich dafür ein, dass auch in der laufenden Novelle der Straßenverkehrsordnung Handwerksverkehre besser berücksichtigt werden, unter anderem durch eine Weiterentwicklung der angedachten Lieferzonen für Handwerksfahrzeuge“, verspricht Schwannecke.