Auf Bundesebene wird auf Initiative von NRW und Hamburg derzeit über die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen zum Parken verhandelt.
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Auf Bundesebene wird auf Initiative von NRW und Hamburg derzeit über die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen zum Parken verhandelt.

Pressemitteilung vom 19.10.2023Handwerk fordert Ja zum Quartierparken

Handwerksbetriebe und Bewohner sollen beim Parken gleichgestellt werden

Aachen. Die Handwerkskammer Aachen und ihre 17.500 Mitgliedsbetriebe unterstützen die Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg, das „Anwohnerparken“ bundesweit zum „Quartierparken“ weiterzuentwickeln.

„Viele Handwerksbetriebe haben traditionell ihren Sitz in den Innenstädten und sind damit ein prägendes Element der Orte. Derzeit haben die Betriebe aber kaum eine Möglichkeit, ihre vielfach als mobile Werkstätten genutzten Handwerksfahrzeuge kostengünstig betriebsstättennah zu parken“, erläutert Marco Herwartz, Präsident der Handwerkskammer Aachen, das Problem.

Denn nach gültiger Rechtslage dürfen nur Bewohner städtischer Regionen mit einem erheblichen Parkraummangel vor Ort bevorzugt behandelt werden – ansässige Unternehmen und Handwerksbetriebe müssen hingegen Parkgebühren bezahlen oder eine kostenpflichtige Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ihre Fahrzeuge in diesen Bewohnerparkzonen abstellen wollen.

„Handwerksbetriebe sind auf ein gutes Straßennetz angewiesen und ein effizientes Parken ist nicht nur eine logistische Notwendigkeit, sondern legt das Fundament für prosperierende Stadtzentren und eine floriende lokale Wirtschaft“, so Herwartz weiter.

Ferner sieht die Bundesratsinitiative vor, die Einführung von Ladezonen in den Städten deutlich zu erleichtern. Dies ist aus Sicht des Handwerks ein begrüßenswerter, aber noch nicht ausreichender Schritt. Sinnvoller wäre die Schaffung von „Lade- und Servicezonen“, in denen Liefer- und Kundendienste oder auch Handwerksbetriebe für die Zeit beim Kunden parken können.

Auf Bundesebene wird auf Initiative von NRW und Hamburg derzeit über die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen zum Parken verhandelt. Laut der geplanten Änderung sollen künftig neben Bewohnern auch gebietsansässige Unternehmen sowie Institutionen und Organisationen (wie Vereine und Sozialeinrichtungen) für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Parkbevorrechtigungen erhalten können. Der Bundesrat hat dem Vorschlag bereits zugestimmt, die endgültige Entscheidung obliegt nun dem Bundestag.