News vom 01.08.2024Gewährleistungsfall im Handwerk: Das müssen Sie wissen
Neue ZDH-Broschüre hilft bei Materialmängeln.
Berlin. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Broschüre „Regeln für Aus- und Einbaukosten im Gewährleistungsfall“ veröffentlicht. Diese enthält wertvolle Informationen für Handwerksbetriebe, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit mangelhaften Materialien konfrontiert werden. Die Broschüre erläutert umfassend die Ansprüche, die Betriebe in solchen Fällen gegenüber ihren Materialhändlern geltend machen können.
Hintergrund: Werkvertrag und Materialmängel
Ein typisches Szenario: Ein Betrieb schließt mit einem Verbraucher einen Werkvertrag ab und kauft das benötigte Material von einem Händler. Nach Einbau oder Anbringung des Materials beim Kunden stellt sich heraus, dass die Lieferung mangelhaft ist und ausgetauscht werden muss. In dieser Situation haben Handwerksbetriebe nicht nur Anspruch auf Ersatz des mangelhaften Materials, sondern auch auf Aufwendungsersatz für die anfallenden Aus- und Einbaukosten gegenüber dem Händler.
Voraussetzungen für den Anspruch
Der Anspruch auf Aufwendungsersatz setzt voraus, dass das gekaufte Material mangelhaft ist und in eine andere Sache eingebaut, an eine andere Sache angebracht oder im Rahmen eines Vorfertigungsprozesses bearbeitet wurde.
Der Aufwendungsersatzanspruch umfasst alle Positionen, die zur Behebung des Mangels erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem: Anfahrtskosten zum Kunden, Fehlersuche zur Verifizierung des Mangels oder Sachbearbeitungskosten für die Abwicklung.
Info: Die Broschüre finden Sie auf der ZDH-Webseite unter diesem Link. Bei Umsetzungs- und Anwendungsfragen stehen Ihnen die Beratungsangebote der Handwerkskammer Aachen, Ihrer Innung oder Fachverband zur Verfügung.