Schon bestens vorbereitet? Viele Handwerksbetriebe würden schon mit E-Rechnungen arbeiten und hätten damit gute Erfahrungen gemacht, berichtet Carsten Rothbart, Abteilungsleiter Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH.
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Schon bestens vorbereitet? Viele Handwerksbetriebe würden schon mit E-Rechnungen arbeiten und hätten damit gute Erfahrungen gemacht, berichtet Carsten Rothbart, Abteilungsleiter Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH.

News vom 13.11.2024E-Rechnung: Der Countdown läuft!

Ab 2025 gilt die Pflicht für alle Unternehmen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Datev bieten eine Checkliste zur Umsetzung.

Aachen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen ausnahmslos alle Unternehmen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe in der Lage sein, E-Rechnungen von anderen Unternehmen, zum Beispiel von Lieferanten, annehmen und verarbeiten zu können.

Die E-Rechnung ist keine PDF, sondern ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtlinie EN 16931 entspricht. In Deutschland sind dies vor allem die Rechnungsformate „XRechnung“ und das hybride Format „ZUGFeRD“ (ab Version 2.0.1).

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Datev haben gemeinsam eine Checkliste für kleine und mittlere Handwerksbetriebe erarbeitet. Diese können anhand der Fragen klären beziehungsweise abhaken, inwieweit sie ausreichend informiert sind, ob sie E-Rechnungen ab Januar 2025 empfangen können und dafür ein E-Mail-Postfach haben, ob sie die Rechnungen mit entsprechenden Tools visualisieren können und ob sie die E-Rechnungen GoBD-konform archivieren können.

Übergangsfristen
Der Versand von E-Rechnungen wird ab 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht. Verbände wie der ZDH konnten aber erreichen, dass es Übergangsfristen gibt.  

Ab Januar 2027 müssen alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtend E-Rechnungen an Geschäftspartner ausstellen. Bis dahin sind auch noch Papierrechnungen („sonstige Rechnungen“ genannt) erlaubt. Ab 2028 sind alle anderen Firmen (auch Kleinunternehmer) dazu verpflichtet.

Auch wenn es für die Ausstellung von E-Rechnungen lange Übergangsfristen gibt, raten der ZDH und die Datev dazu, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, damit es zu den genannten Umstellungszeitpunkten nicht zu Engpässen bei den IT-Dienstleistern kommt. Gleichzeitig sollte die Digitalisierung weiterer Prozessschritte erwogen werden, um weitere Einsparpotenziale zu heben. 

 Hier geht es zur Checkliste: https://t.ly/1XKyT
 

Erster Schritt ab 1. Januar: Ab dem 1. Januar 2025 müssen in einem ersten Schritt zunächst alle Unternehmen im B2B-Bereich und mit Sitz in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein E-Mail-Postfach zum Empfang der E-Rechnung sowie eine geeignete Software zur Verfügung stehen muss, um E-Rechnungen lesbar machen und verarbeiten zu können. 
 
Als kostenfreie Visualisierungssoftware steht beispielsweise der Quba-Viewer Version 1.4 für verschiedene E-Rechnungsformate unter quba-viewer.org zum Download zur Verfügung.