Förderung der Agentur für ArbeitBerufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) soll Jugendliche während ihrer Ausbildung oder ihrer Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen Hilfe bieten, wenn finanzielle Schwierigkeiten die berufliche Qualifikation gefährden würden.
Berufsausbildungsbeihilfen erhalten:
- Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb für eine tägliche Hin- und Rückfahrt zu weit entfernt ist.
- Auszubildende, die zwar noch in der Nähe des Elternhauses wohnen können, aber
- älter als 18 Jahre sind, oder
- verheiratet sind oder waren, oder
- mindestens ein Kind haben. - Auszubildende, denen es aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht zumutbar ist, im Elternhaus zu wohnen.
- Jugendliche, die an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen, können ebenfalls mit BAB gefördert werden.
Voraussetzungen:
- die Ausbildung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen;
- es muss ein gültiger Ausbildungsvertrag geschlossen worden sein;
- grundsätzlich werden BAB nur für eine erste Ausbildung gewährt.
- Auch eine Ausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, die ganz oder teilweise im Ausland absolviert wird, kann mit BAB gefördert werden.
- Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme muss auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der beruflichen Eingliederung dienen. Sie darf nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegen und muss im Auftrag der Agenturen für Arbeit durchgeführt werden.
- Seit dem 01.01.2004 werden auch solche berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen anerkannt, die allgemeinbildende Fächer enthalten, auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereiten und mit einem Betriebspraktikum verbunden sind.
- Die Antragsteller müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausländische Jugendliche BAB erhalten.
Bedarfsprinzip
BAB werden nur dann gewährt, wenn die zusätzlichen Kosten, die durch die Ausbildung entstehen, nicht anderweitig gedeckt werden können. Im Rahmen einer Prüfung wird das Einkommen des Jugendlichen vollständig angerechnet, bei dem der Eltern und Ehegatten werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt.
Erhält der / die Auszubildende von anderer Stelle bereits Leistungen, die ähnliche Zwecke wie die BAB verfolgen, werden BAB oder Teile davon nicht gewährt. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfen hängt von der Art der Ausbildung und der Unterbringung ab. Gewährt werden pauschalierte Beträge, die festgesetzt sind und sich nicht an den tatsächlichen Kosten, wie zum Beispiel der Miete oder den Fahrtkosten, orientieren.
Dauer der Förderung
Die BAB kann für die gesamte Dauer der Ausbildung bzw. der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gewährt werden. Ausführliche Informationen, u.a. einen BAB-Rechner, finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit. Bei Fragen rund um die BAB wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit.
Die Ausbildungsberatung hilft gerne weiter:
Ausbildungsberater für die Berufe:
Ausbaufacharbeiter, Automobilkaufmann, Bau- und Metallmaler, Bauzeichner, Bestattungsfachkraft, Beton-und Stahlbetonbauer, Buchbinder, Dachdecker, Estrichleger, Fahrradmonteur, Fliesen-, Platten und Mosaikleger, Fotograf, Gerüstbauer, Glasapparatebauer, Glaser, Glasveredler, Graveur, Hochbaufacharbeiter, Holz-und Bautenschützer, Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker, Keramiker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Maler und Lackierer, Maurer, Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik, Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik, Mediengestalter Digital und Print, Medientechnologe Druck, Metallblasinstrumentenmacher, Naturwerksteinmechaniker, Ofen-und Luftheizungsbauer, Rohrleitungsbauer, Schilder-und Lichtreklamehersteller, Schornsteinfeger, Steinmetz und Steinbildhauer, Straßenbauer, Stuckateur, Tiefbaufacharbeiter, Uhrmacher, Wärme-, Kälte und Schallschutzisolierer, Zweiradmechatroniker sowie Kaufleute für Büromanagement in o.g. Gewerken
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Ausbildungsberaterin für die Berufe:
Augenoptiker, Bodenleger, Drechsler, Elektroniker, Feinwerkmechaniker, Goldschmied, Hörakustiker, Hörgeräteakustiker, Informationselektroniker, Kosmetiker, Metallbauer, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechnik-Mechaniker, Parkettleger, Sattler, Technischer Produktdesigner, Tischler, Zahntechniker, Zerspanungsmechaniker sowie Kaufleute für Büromanagement in o.g. Gewerken
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Ausbildungsberater für die Berufe:
Anlagenmechaniker SHK, Bäcker, Behälter- und Apparatebauer, Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk mit dem jeweiligen Schwerpunkt: Bäckerei/Fleischerei/Konditorei, Friseur, Fleischer, Gebäudereiniger, Konditor, Maßschneider, Mechatroniker, Mechatroniker für Kältetechnik, Raumausstatter, Schuhmacher, Textilreiniger sowie Kaufleute für Büromanagement in o.g. Gewerken