Pressemitteilung vom 08.04.2024Bereits 144 Handwerksmeister profitieren von neuer Meisterprämie
Wichtiger Baustein, um wieder mehr junge Menschen für eine Karriere im Handwerk zu begeistern.
Im Kammerbezirk Aachen haben bereits 144 Handwerksmeisterinnen und -meister von der neuen Meisterprämie profitiert. Diese wurde in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Fachkräfteoffensive der Landesregierung Mitte 2023 eingeführt und orientiert sich an ähnlichen Initiativen anderer Bundesländer.
„Die Prämie von 2.500 Euro für jede erfolgreich abgelegte Meisterprüfung ist ein vorbildliches Beispiel für die unbürokratische Förderung des Nachwuchses im Handwerk“, betont Marco Herwartz, der Präsident der Handwerkskammer Aachen. In diesem Zusammenhang verweist er auf die bundesweit rund 250.000 fehlenden Handwerkerinnen und Handwerker. „Wir brauchen als Gesellschaft ein vitales Handwerk, um die Energiewende voranzubringen, die Sanierung der maroden Infrastruktur zu beschleunigen oder schlichtweg zur Produktion von Backwaren“, erinnert Herwartz.
Deshalb ist die Meisterprämie in seinen Augen ein wichtiger Baustein, um wieder mehr junge Menschen für eine Karriere im Handwerk zu begeistern und die versprochene Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung Realität werden zu lassen.
Die Meisterprämie kann innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses ausschließlich online über das Portal www.meisterpraemie.nrw beantragt werden. Dafür sind jeweils digitale Kopien des Meisterprüfungszeugnisses und der erweiterten Meldebescheinigung notwendig.
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Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Meisterausbildung im Handwerk, die gern als FAQ-Liste oder als Fließtextzitat von Marco Herwartz verwendet werden können.
- Welche Vorteile hat es, Meister zu werden?
Die Meisterprüfung ist die höchste fachliche Qualifikationsstufe im Handwerk und nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) gleichwertig mit dem akademischen Bachelor-Abschluss. Erst mit dem Meisterbrief ist es in zahlreichen Berufen überhaupt möglich, einen Betrieb zu eröffnen. Zudem besitzen nur Meister die Berechtigung, Lehrlinge auszubilden. Ferner ist die Arbeitslosenquote unter Handwerksmeistern niedriger als bei Hochschulabsolventen. - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Meisterschule zu beginnen?
Grundsätzlich werden Meisteranwärter zugelassen, wenn sie die Gesellenprüfung in dem Handwerk haben, in dem sie die Meisterprüfung ablegen möchten. Auch eine Gesellenprüfung in einem verwandten Handwerk (z. B. Bäcker und Konditor) oder eine entsprechende Abschlussprüfung nach Berufsbildungsgesetz kann anerkannt werden. Wer eine Meisterprüfung in einem anderen als dem erlernten Handwerk ablegen möchte, muss eine einschlägige Berufstätigkeit von bis zu drei Jahren in diesem neuen Handwerk nachweisen. - Wie lange dauert die Meisterausbildung?
Das ist sehr unterschiedlich. Denn es gibt zum einen Vollzeitmeisterschulen und zum anderen Teilzeitmodelle als berufsbegleitende Variante an zwei Abenden in der Woche und Samstagsunterricht. In Teilzeit kann die Meisterausbildung bis zu zwei Jahre dauern, in Vollzeit bei Friseuren beispielsweise nur sieben Monate. - Wie kann die Meisterschule finanziell unterstützt werden?
Hierfür gibt es neben der Meisterprämie verschiedene Fördertöpfe, sodass der Großteil der Kosten übernommen wird.
1. Es kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Damit werden einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 7.500 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren übernommen. Die gleiche Summe kann zusätzlich als Darlehen aufgenommen werden. Bei Prüfungserfolg entfallen 50 Prozent der Rückzahlungen. Somit werden bei erfolgreichem Abschluss der Meisterschule 75 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten übernommen sowie bei anschließender Existenzgründung sogar 100 Prozent.
2. Die Begabtenförderung berufliche Bildung bietet die Möglichkeit, talentierte Junghandwerkerinnen und Junghandwerker in ihrer beruflichen Entwicklung finanziell zu fördern. Jährlich vergibt die Stiftung Begabtenförderung bundesweit 6.000 Stipendien. Innerhalb des dreijährigen Förderzeitraums stehen den Stipendiaten 8.700 Euro – bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme – für beliebig viele Weiterbildungen zur Verfügung. Wer sich um ein Weiterbildungsstipendium bewerben möchte, muss die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden haben. Alternativ muss eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb vorgewiesen werden.
Weitere Informationen zur Meisterschule und Förderung finden Sie unter diesem Link