News vom 12.10.2023Arbeitszeitgestaltung heute: Zwischen Vollzeit und Brückenteilzeit
Rechte, Vorteile und Herausforderungen: Was das neue Arbeitsmodell für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.
Aachen. Die Arbeitslandschaft in Deutschland verändert sich rapide. Es zeigt sich ein signifikantes Trendverhalten: Viele Deutsche wünschen sich, weniger zu arbeiten. Daten des Soziooekonomischen Panels (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen, dass im Durchschnitt nur noch 32,8 Stunden pro Woche gearbeitet werden möchte. Das entspricht eher einer Teilzeit als einer Vollzeitarbeit. Doch wie ist die gesetzliche Situation?
Das Teilzeitbefristungsgesetz, auch bekannt als TzBfG, rückt in den Fokus. Es wurde primär eingeführt, um die Work-Life-Balance, insbesondere zwischen Beruf und Familie, zu verbessern. Wie Rechtsanwalt Christoph Hexel gegenüber der Deutschen Handwerks Zeitung erklärt, müssen Arbeitgeber und Kollegen die durch solche Modelle entstehenden Unannehmlichkeiten hinnehmen.
Eine umfangreiche Überarbeitung erfuhr das Gesetz 2019, indem die Brückenteilzeit eingeführt wurde. Diese gibt Arbeitnehmern mit mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit das Recht, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren. Danach kehrt alles zum ursprünglichen Zustand zurück.
Entsprechend sind viele Arbeitgeber dazu verpflichtet, zumindest in gewissem Umfang Teilzeitarbeitsmodelle zu ermöglichen. Aber das Gesetz schützt auch Arbeitgeber. Sie können einen Wunsch nach Teilzeit aus verschiedenen betrieblichen Gründen ablehnen, zum Beispiel wenn es die Organisation oder die Arbeitsabläufe stören würde beziehungsweise es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb oder zu unverhältnismäßig hohen Kosten kommen würde.
Meist wollen Arbeitnehmer nur noch an drei oder vier Tagen arbeiten. „Schwer vorstellbar, was diesem Wunsch von Arbeitgeberseite entgegenstehen sollte“, zitiert die Deutsche Handwerks Zeitung den Rechtsanwalt Christoph Hexel. Anders gestaltet sich die Situation, wenn an einzelnen Tagen nicht mehr die volle Arbeitszeit abgeleistet werden soll. „Da ist eher vorstellbar, dass das in Einzelfällen nicht ins Betriebskonzept passt.“ Denn hier stellen sich auch zahlreiche logistische Fragen zum Beispiel hinsichtlich von Fahrtwegen zu Baustellen.
Zumutbarkeitsregelung beachten
Die Brückenteilzeit gilt nicht für jedes Unternehmen. Sie gilt für Firmen mit über 45 Arbeitnehmern (Azubis werden nicht mitgerechnet). Betriebe mit 46 bis 200 Mitarbeitern können eine Zumutbarkeitsregelung nutzen, wonach nicht jeder Teilzeitwunsch erfüllt werden muss. Ein Arbeitgeber muss nur für je 15 Mitarbeiter einen Brückenteilzeitwunsch erfüllen. Allerdings zählen für diese Quote nur Beschäftigte, die einen Antrag auf Brückenteilzeit gestellt haben und nicht die Arbeitnehmenden, die sich aufgrund einer anderen Regelung in Teilzeit befinden. Beispiel: Bei 90 Arbeitnehmern mit sechs in Brückenteilzeit muss ein siebter Antrag nicht erfüllt werden. Während der Dauer der zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit kann der Arbeitnehmer keine weitere Verringerung und keine Verlängerung seiner Arbeitszeit verlangen. Darüber hinaus gelten Sperrfristen: Nach der Rückkehr aus der Brückenteilzeit in Vollzeit muss man ein Jahr warten, um erneut eine Reduzierung zu fordern. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Arbeitszeitreduzierung vom Arbeitgeber aufgrund der oben beschriebenen betrieblichen Gründe abgelehnt wurde.
Auch bei der Antragsstellung gibt es viel zu beachten: So müssen Anträge mit drei Monaten Vorlauf schriftlich gestellt werden. Ablehnungen vom Arbeitgeber müssen ebenfalls schriftlich erfolgen, mindestens einen Monat vor der gewünschten Änderung. Wenn er dies nicht macht, tritt die gewünschte Arbeitszeit in Kraft, wobei betriebliche Interessen Anpassungen erlauben können.
Die Auflistung zeigt: Es gibt verschiedene Varianten für Teilzeitmodelle. Alle müssen gut durchdacht und geplant sein.
Das wichtigste ist dabei: die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und den Arbeitnehmern. Denn eine frühzeitige und offene Debatte über Möglichkeiten und Grenzen der Teilzeitarbeit verhindert vielfach im Vorfeld potenzielle Streitigkeiten.