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News vom 17.07.2024Arbeitskleidung und Kündigung

Arbeitskleidung und Kündigung

Düsseldorf. Ein Mitarbeiter, der seit Juni 2014 in der Produktion eines Industriebetriebs tätig war, wurde im November 2023 gekündigt, weil er trotz Abmahnungen nicht die vorgeschriebene rote Arbeitsschutzhose trug, sondern weiterhin eine schwarze Hose. Der Betrieb hatte eine Kleiderordnung, die rote Hosen für bessere Sichtbarkeit und Arbeitssicherheit vorschrieb.

Der Mitarbeiter klagte gegen die Kündigung, scheiterte jedoch sowohl vor dem Arbeitsgericht Solingen als auch vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Das Gericht bestätigte, dass der Arbeitgeber berechtigt war, die Kleiderordnung aufgrund von Sicherheitsaspekten und Corporate Identity durchzusetzen. Da der Kläger keine überwiegenden Gründe gegen die Kleiderordnung vorbringen konnte, wurde die Kündigung als gerechtfertigt angesehen. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2024 – Aktenzeichen 3 SLa 224/24